Allgemeine Geschäftsbedingungen Wildpark Reuschenberg (Betreiber: Integral gGmbH)
Liebe Besucher, wir wünschen uns, dass Ihr Besuch bei uns ein wunderschönes Erlebnis wird. Um Missverständnisse zu vermeiden und die Bedürfnisse anderer Besucher und unserer Tiere zu respektieren, gelten unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
A. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Fassung gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Integral gGmbH, Von-Ketteler-Straße 124 51371 Leverkusen, als Betreiber des Wildparks Reuschenberg (im Folgenden auch „wir“ oder „uns“ genannt). Von diesen AGB abweichende Bedingungen – mit Ausnahme im Einzelfall getroffener individueller Vereinbarungen – erkennen wir nicht an.
B. Nutzung des Online-Ticketshops
Sie haben die Möglichkeit, über den Ticket Shop unsere Homepage https://www.wildpark-lev.de/shop/ digitale Eintrittstickets für unseren Wildpark zu erwerben, die Ihnen per E-Mail gemäß nachstehenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.
I. Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Vorstellung unserer Produkte im Ticket Shop ist unverbindlich und freibleibend und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
(2) Bei einer Bestellung im Ticket Shop geben Sie durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Nach Abschluss der Eingabe und vor rechtsverbindlicher Abgabe der Bestellung werden Ihnen sämtliche eingegebene Bestelldaten noch einmal angezeigt, so dass Sie die Möglichkeit haben, Eingabefehler zu korrigieren.
(3) Sie erhalten nach dem Absenden Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung (= Bestätigung des Eingangs der Bestellung), welche noch keine Annahme des Angebots durch uns bedeutet. Der Vertrag kommt durch Zusendung einer separaten E-Mail zustande, mit der wir die bestellten Tickets übersenden. Mit Zusendung der bestellten Tickets per E-Mail sind sämtliche Pflichten unsererseits hinsichtlich des Ticketerwerbs erfüllt. Ein Anspruch auf Versendung eines weiteren Tickets per Post oder Telefax oder auf sonstige Weise besteht nicht. Das Risiko, dass Sie aus technischen Gründen nicht zum Herunterladen oder Ausdruck des Online-Tickets in der Lage ist, liegt bei Ihnen.
(4) Sie sind dafür verantwortlich, sämtliche Daten, die im Rahmen des Bestell- und Zahlungsvorgangs benötigt werden, korrekt anzugeben. Die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Daten kann dazu führen, dass keine Tickets versendet oder von Ihnen empfangen werden können. In diesen Fällen übernehmen wir keinerlei Haftung und sind auch nicht verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten.
II. Gültigkeit des Tickets
(1) Die Tageseintrittskarte berechtigt den Ticketinhaber zum einmaligen Einlass in den Wildpark am Tag des auf dem Ticket angegebenen Datums und im dort angegebenen Zeitrahmen. Wird das Ticket nicht von den berechtigten Personen oder nicht innerhalb des Zeitrahmens genutzt, erlischt das Zugangsrecht ohne Erstattung, Umtausch oder Verlängerung der Gültigkeit des Tickets.
(2) Jeglicher Missbrauch – insbesondere durch Mehrfachausdrucke oder Weitergabe personalisierter Tickets – kann straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Missbräuchlich genutzte oder erworbene Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht zum Besuch des Wildparks.
(3) Gebuchte Tickets können weder umgetauscht noch storniert noch auf andere Personen umgeschrieben werden.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs.2 Nr.9 BGB).
(6) Wird ein Besuch des Wildparks wegen einer unerwarteten Schließung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen jeglicher Art) oder aus betrieblichen Gründen unmöglich, erhalten Sie einen Gutschein-Code, der zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Hierüber hinausgehende Ansprüche uns gegenüber (insbesondere ein Anspruch auf Geldrückerstattung) bestehen nicht.
III. Preise und Zahlung
(1) Die in unserem Ticket Shop angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusatzkosten werden, soweit dies nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist, nicht berechnet.
(2) Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs mittels der jeweils angezeigten und gewählten Zahlungsarten. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur berechtigt, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Technische Störungen
Wir sind immer bemüht, den Betrieb unserer Website frei von Fehlern und Unterbrechungen zu halten. Wir übernehmen dennoch keine Gewährleistung dafür, dass der Betrieb unserer Website und der Bestellvorgang ungestört und fehlerfrei möglich ist. Bei technischen Störungen jedweder Art, die nicht bearbeitet, falsch oder nicht rechtzeitig bearbeitet und/oder autorisiert werden können, übernehmen wir keine Haftung.
V. Datenerfassung / Kontakterfassung
Anfragen zum Ticketsystem können wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich während unserer Bürozeiten beantworten. Diese sind wie folgt: Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Anfragen richten Sie bitte an die Tel.-Nr. 0214-86811-101 oder per E-Mail an: info@integral-lev.de.
C. Regelungen zum Aufenthalt
I. Zutritt / Beaufsichtigung
(1) Sie dürfen sich in unserem Wildpark nur innerhalb unserer Öffnungszeiten und nur dann aufhalten, wenn Sie über ein gültiges Ticket verfügen.
(2) Kinder unter zwölf Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, unsere AGB oder die Parkregeln zu beachten oder solche Personen, die wegen ihres geistigen und/oder körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Wildparks bewegen. Bei größeren Besuchergruppen (z.B. Kindergärten) ist zu gewährleisten, dass ausreichend Aufsichtspflichtige zur Verfügung stehen. Aufsichtspersonen und Eltern tragen im gesetzlichen Rahmen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu beaufsichtigenden Personen entstehen. Eine Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
II. Parkregeln
Unsere Parkregeln und die Hinweisschilder sind unbedingt zu beachten. Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn unsere Regeln nicht beachtet werden.
III. Umgang mit unseren Tieren
(1) Unsere Tiere – mit Ausnahme; Alpakas, Bentheimer Landschafe, Ziegen, Heidschnucken – dürfen nicht berührt werden.
(2) Wir bitten Sie, sich in der Nähe der Tiere ruhig und leise zu verhalten und unsere Tiere nicht zu ärgern oder zu erschrecken. Es ist Ihnen nicht gestattet, über eine Absperrung oder einen Zaun in ein Tiergehege zu greifen oder zu steigen. Es ist Ihnen untersagt, Gegenstände ins Gehege zu werfen oder hinein zu halten.
(3) Unsere Tiere dürfen nur mit den am Automaten zu erwerbenden Nahrungsmitteln gefüttert werden. Das Verfüttern anderer Dinge (auch Pflanzen!) kann zu schweren Erkrankungen oder sogar zum Tod der Tiere führen und ist daher ausdrücklich untersagt.
(4) Auch harmlos aussehende Tiere können unangenehme Körperverletzungen verursachen, weshalb um äußerste Vorsicht gebeten wird.
(5) Wir behalten uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, wenn Tiere verletzt oder falsch gefüttert werden.
IV. Filmen / Fotografieren / Veröffentlichung
(1) Während Ihres Aufenthalts auf unserem Gelände dürfen nur Tiere, Gebäude oder Landschaften fotografiert oder gefilmt werden. Das Fotografieren oder Filmen anderer Besucher oder Mitarbeiter ist grundsätzlich untersagt und nur ausnahmsweise mit Zustimmung der betreffenden dritten Person zulässig.
(2) Fotografien und Filme, die auf unserem Gelände entstanden sind, dürfen, sofern sie unsere Tiere, Gebäude oder Landschaften zeigen, lediglich für private gedruckte oder digitale Fotoalben genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung (auch auf privaten Homepages) ist untersagt.
(3) Lediglich mit unserer schriftlichen Zustimmung ist eine Veröffentlichung über die in Abs. 2 hinausgehende Regelung erlaubt.
(4) Es ist untersagt, von uns erstellte geschäftliche oder sonstige Schreiben ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu veröffentlichen.
V. Haftung
(1) Die Benutzung des Wildparks einschließlich der Verkehrswege und der Einrichtungen, inklusive Spielgeräte, erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Wir haften nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese AGB oder unsere Parkregeln entstehen.
(3) Für den Verlust oder Diebstahl von Sachen, die nicht in unserem Eigentum stehen, übernehmen wir keine Haftung.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Unsere Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung unserer AGB, der Parkregeln oder der Anweisung unserer Mitarbeiter oder aus jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen entstehen.
VI. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(4) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(5) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec. europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(6) Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten in erster Linie solche, die der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Jahreskarten und Gutscheinen für Jahreskarten und Bistro-Gutscheinen für den Wildpark Reuschenberg
Mit dem Kauf und/oder der Nutzung einer Jahreskarte, eines Gutscheins für eine Jahreskarte oder eines Bistro-Gutscheins erklären Sie sich mit den allgemeinen Bedingungen für den Jahreskartenvertrag einverstanden. Alle Angaben zu Ihrer Person sind wahrheitsgemäß einzutragen.
A. Jahreskarte
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Jahreskartenpreise und die damit verbundenen Leistungen. Die Jahreskartenpreise ergeben sich aus den aktuellen Preisen im Ticketshop oder an der Kasse im Wildpark.
(2) Die Jahreskarte ist nicht übertragbar und berechtigt nur ihre/n Inhaber/in, gegen Vorlage der Jahreskarte, zum Besuch des Wildparks.
(3) Die Jahreskarte ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig.
(4) Die personalisierte Jahreskarte kann online im Ticketshop erworben werden. Gegen Vorlage des Ausdrucks der Kaufbestätigung wird eine Jahreskarte an der Kasse im Wildpark ausgestellt. Alternativ zum Onlinekauf kann die Jahreskarte direkt im Wildpark an der Kasse erworben werden. Zu dem Zweck wird ein Antrag für eine Jahreskarte mit der Erhebung von personenbezogenen Daten an der Kasse ausgefüllt.
Eine Ausstellung der Jahreskarte ist nur möglich, wenn Sie ein personenbezogenes Passfoto sowie Ihren Personalausweis zur Ausstellung der Karte mitbringen. Das Passfoto kann nach Ausstellung der Jahreskarte auf Ihren Wunsch aus der Datenbank gelöscht werden.
(5) Bei Familien-Jahreskarten (2 Erwachsene / 2 Kinder bis 16 Jahre) erhalten alle Familienmitglieder eine eigene Jahreskarte mit Foto. Die Einwilligung für die von der Jahreskarte erfassten Kinder ist von den Sorgeberechtigten zu erteilen. Aus diesen Gründen versichern Sie mit der Beantragung der Familienkarte, dass Sie als (alleinige) Sorgeberechtigte/r berechtigt sind, eine solche Einwilligung bzw. Erklärung abzugeben.
(6) Ermäßigte Jahreskarten erhalten Personen mit entsprechenden gültigen Nachweisen der Stadt Leverkusen, diese sind an der Kasse mit dem Personalausweis vorzulegen.
Personen mit folgenden Berechtigungsnachweisen erhalten eine ermäßigte Jahreskarte:
- „Leverkusen für alle“
Den Ausweis können Einwohner ab 15 Jahren beantragen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- „Ehrenamtskarte“
Ausgegeben wird die Karte von der Stadt Leverkusen. Sie ist zwei Jahre gültig.
Die jeweiligen Voraussetzungen, um eine Ermäßigung zu erhalten, ergeben sich aus der aktuell geltenden und an der Kasse aushängenden Preisliste. Eine Verlängerung dieser Karten ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem die Berechtigungsvoraussetzungen vorliegen. Der jeweilige Inhaber einer solchen Karte hat der IntegraL gGmbH den Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen. Die Karte verliert ihre Gültigkeit mit dem auf ihr ausgewiesenen Ablaufdatum, das auf den Wegfall der Berechtigung folgt.
(7) Die Jahreskarte berechtigt zum beliebig häufigen Einlass in den Wildpark während der regulären Öffnungszeiten und gilt nicht für unsere Sonderveranstaltungen, wie z. B. Kinderfeste, Sankt Martin etc..
Wir behalten uns vor, den Wildpark Reuschenberg zur Durchführung einer Veranstaltung für die Öffentlichkeit zu schließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung/Tausch des gesamten oder eines anteiligen Eintrittspreises.
(8) Bei Verlust oder Beschädigung der Jahreskarte ist die IntegraLgGmbH unter E-Mail: info@integral-lev.de umgehend zu informieren. Auf Antrag wird eine Ersatzkarte gegen eine angemessene Gebühr ausgestellt. Die Ersatzjahreskarte wird bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der beschädigten oder verloren gegangenen Jahreskarte ausgestellt.
(9) Mit Ablauf der Gültigkeit der Jahreskarte endet der Jahreskartenvertrag automatisch. Eine vorzeitige Rückgabe der Jahreskarte ist nicht möglich.
(10) Bei einer Verletzung der Parkregeln oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.wildpark-lev.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen/) oder bei einem Missbrauch der Jahreskarte (insbesondere durch Weitergabe an eine dritte, zur Nutzung nicht berechtigte, Person) ist die IntegraL gGmbH berechtigt, die Jahreskarte entschädigungslos einzuziehen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des geleisteten Kaufpreises.
(11) Wird ein Besuch des Wildparks wegen einer unerwarteten Schließung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen jeglicher Art) oder aus betrieblichen Gründen unmöglich, kann keine Rückerstattung/Tausch des gesamten oder eines anteiligen Eintrittspreises erfolgen.
B. Datenschutz
(1) Zur Ausfertigung der Jahreskarte und zur Leistungserbringung im Rahmen Ihrer Jahreskarteninhaberschaft bei der IntegraL gGmbH benötigen und verarbeiten wir für die Dauer der Vertragsbeziehung Ihre personenbezogenen Daten. Dies sind Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Foto, Tel-Nr. und E-Mail Adresse des jeweiligen Karteninhabers. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DSGVO).
Diese Daten sind zweckgebunden, d.h. sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden (Leistungserbringung im Zusammenhang mit Ihrer Jahreskarte – Zahlungsabwicklung, Zutrittsberechtigung, Laufzeit, Stammdatenverwaltung etc.). Dies geschieht auf Grundlage der Besucherordnung und unserer AGB in ihrer aktuell gültigen Fassung (welche Sie jederzeit unter https://www.wildpark-lev.de/ und an den Kassen einsehen können).
(2) Die Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Wildparks Reuschenberg https://www.wildpark-lev.de/datenschutzerklaerung/
(3) Bei Wunsch auf unverzüglicher Löschung Ihrer Daten oder sofortigem Widerspruch gegen die Speicherung der Daten innerhalb der Laufzeit Ihrer Jahreskarte (mit Ausnahme des Löschens des Passfotos) kann die Leistung im Rahmen der Jahreskarteninhaberschaft (Zutritt zum Wildpark, etc.) durch die IntegraL gGmbH nicht mehr erbracht werden. Nach Ablauf der Laufzeit der Jahreskarte werden die Daten gelöscht, sofern sie nicht nach den entsprechenden handels- und steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Die Löschung findet in diesem Fall nach letzteren Vorgaben statt.
C. Gutschein Jahreskarte
(1) Sollten Sie eine Jahreskarte verschenken wollen, erwerben Sie einen Gutschein im Wert der Jahreskarte. Der Gutschein kann dann vom Beschenkten beim Erwerb einer Jahreskarte als Zahlungsmittel eingesetzt werden.
(2) Der Kauf des Gutscheins erfolgt über das Kontaktformular der Website. Im Vorfeld muss das Ticketmodell ausgewählt und den Wert in Euro eingetragen werden. Nach Eingang der Bestellung und Vorauszahlung der Gutscheinsumme senden wird der Gutschein per Post zugesendet. Alternativ kann der Gutschein an der Kasse des Wildparks ausgestellt und erworben werden.
(3) Der Gutschein für die Jahreskarte ist nicht personalisiert. Der Gutschein darf weitergegeben/verschenkt, jedoch nicht weiterverkauft werden.
(4) Der Gutschein für die Jahreskarte muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Kauf an der Wildpark-Kasse gegen eine Original-Jahreskarte eingetauscht werden. Ein Zutritt nur mit Gutschein ist nicht möglich. Die Original-Jahreskarte ist dann ab dem Eintausch des Gutscheins für 12 Monate gültig.
Eine Einlösung des Gutscheins durch Ausstellung der Jahreskarte ist nur möglich, wenn der künftige Karteninhaber ein personenbezogenes Passfoto sowie den Personalausweis zur Ausstellung der Karte mitbringt.
Das Passfoto kann nach Ausstellung der Jahreskarte auf Wunsch aus der Datenbank gelöscht werden.
(5) Der Gutscheine kann nur in Höhe des jeweils aufgedruckten Geldwertes eingelöst werden können.
D. Gutschein Bistro
(1) Der Kauf des Gutscheins erfolgt über das Kontaktformular der Website. Im Vorfeld muss der Wert in Euro und die Anzahl der Gutscheine eingetragen werden. Nach Eingang der Bestellung und Vorauszahlung der Gutscheinsumme senden wird der Gutschein per Post zugesendet.
Alternativ kann der Gutschein an der Kasse des Wildparks ausgestellt und erworben werden.
(2) Der Gutschein für die Jahreskarte ist nicht personalisiert. Der Gutschein darf weitergegeben/verschenkt, jedoch nicht weiterverkauft werden.
(3) Der Bistro Gutschein ist unbegrenzt gültig.
(4) Der Gutscheine kann nur in Höhe des jeweils aufgedruckten Geldwertes eingelöst werden können.
E. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(4) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(5) Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec. europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(6) Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten in erster Linie solche, die der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen im Veranstaltungsbereich des Bistros Wildpark Reuschenberg
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Bistros Wildpark Reuschenberg, betrieben von der IntegraL gemeinnützige GmbH, Von-Ketteler-Str. 124, 51371 Leverkusen (nachfolgend Bistro genannt), zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Bistros.
Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die aktuellen gesetzlichen Sicherheitsbedingungen, z.B. zu Brandschutz.
1.2 Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder zusätzliche Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden und/oder des Veranstalters gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen oder diese individuell ausgehandelt wurden.
2. Vertragsabschluss / Vertragspartner / Haftung / Verjährung
2.1 Über das Kontaktformular auf unserer Homepage (https://www.wildpark-lev.de/eventanfrage/), über unsere E-Mail-Adresse (bistro@integral-lev.de) oder telefonisch besteht die Möglichkeit, eine Eventanfrage zu stellen.
Im Rahmen dieser Anfrage sind folgende Angaben durch den Kunden zu machen, die für die Veranstaltung verbindlich sind, sofern im Nachgang zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird:
- Anlass der Veranstaltung (Privatfeier oder Firmenveranstaltung)
- Kontaktdaten des Kunden
- Kurzbeschreibung der Feier (Zweck der Feier wie Vortrag, Feier, Aufführung etc. und Inhalt der Feier)
- geschätzte Personenanzahl (diese ist später verbindlich festzulegen)
- Wunschtermin (alternativ „kein fester Termin“)
- Ankunft/Beginn der Feier
- gewünschte Art der Bewirtung (ab 20 Personen Buffet, Grill, Brunch oder Frühstück) Menü nur bei Tagungen & Seminare – bis max. 15 Personen –, Tagungs-/Seminarverpflegung)
- Verantwortlicher für die Veranstaltung/Ansprech- und Verhandlungspartner
Sofern kein weiterer Verantwortlicher angegeben wird, wird derjenige Vertragspartner, der die Anfrage gestellt hat, sofern im Nachhinein zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
Stellt ein Dritter die Anfrage für einen Kunden und führt dieser auch die nachfolgenden Verhandlungen, die zu einem Vertragsabschluss führen, so haftet er dem Bistro gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Eine solche Eventanfrage stellt keine verbindliche Buchung dar.
2.2 Nach Eingang dieser Anfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details zu besprechen.
Eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse dokumentiert lediglich, dass die Anfrage eingegangen ist und führt nicht zu einem Vertragsabschluss.
2.3 Nach Besprechung der Einzelheiten übersendet das Bistro an den Kunden ein Angebot. Dieses ist sieben Tage nach Zusendung des Angebotes verbindlich. Innerhalb dieser Frist muss der Vertrag vom Kunden an das Bistro unterschrieben zurückgesendet werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch des Kunden auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen automatisch und die Reservierung wird storniert.
Der Vertrag kommt erst zustande mit Eingang des vom Kunden gegengezeichneten Angebotes beim Bistro.
2.4 Ein Anspruch auf die Überlassung (Vermietung) von Räumlichkeiten und Einrichtungen besteht vor Übersendung des gegengezeichneten Angebots nicht.
2.5 Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingesetzt, so verpflichtet sich der Kunde, diesem sämtliche Verpflichtungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen, diesem die Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegebenenfalls nebst Anlagen, zu übergeben und für deren Einhaltung durch den Veranstalter bzw. Dritten Sorge zu tragen.
Der Veranstalter ist schriftlich im Vertrag zu benennen.
Gegenüber dem Bistro bleibt der Kunde für die Erfüllung aller Pflichten verantwortlich.
Handlungen und Erklärungen des Veranstalters und der von ihm beauftragten Personen hat der Kunde wie eigene für und gegen sich gelten zu lassen.
Kunde und Dritter haften gesamtschuldnerisch.
Alle Ansprüche gegen das Bistro verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährung Verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen.
2.6 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bistros, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Bistro ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Bistro zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Bistros zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Bistros an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, etc.) und Künstlersozialkasse (KSK).
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Bistro allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis aufgrund gestiegener Kosten (z.B. für den Wareneinsatz oder Nebenkosten), so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden. Das Bistro wird dem Kunden spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung die Preisanpassung unter Darlegung des Erhöhungsgrundes mitteilen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt ebenfalls der Kunde. Ist der Kunde Unternehmer, hat er eine Mehrwertsteuererhöhung auch dann zu tragen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Bewirtschaftung weniger als vier Monate liegen.
3.4 Das Bistro ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wenn nichts Abweichendes vereinbart wird, sind die Zahlungen wie folgt zu leisten:
– 50 % der Summe zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mwst. bei Vertragsabschluss
– 50 % der Summe zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mwst. spätestens 10 Tage nach Veranstaltungsende
3.5 Werden während der Veranstaltung vom Kunden nicht im ursprünglichen Angebot mitenthaltene Zusatzleistungen in Anspruch genommen, ist das Bistro berechtigt, diese Leistungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Preis für die Zusatzleistungen richtet sich nach den zwischen den Vertragsparteien im Angebot ausgehandelten Bedingungen, oder, wenn eine Absprache nicht vorliegt, dem bei solchen Zusatzleistungen üblichen Preis.
Bei starker Verschmutzung gemieteter Räume und / oder Anlagen können dem Kunden Sonderreinigungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
3.6 Rechnungen vom Bistro ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Diese Frist gilt für Kunden, die Verbraucher sind, nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde. Das Bistro ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Bistro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ein weitergehender Schaden kann daneben geltend gemacht werden.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bistros aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Bistro geschlossenen Vertrag bedarf, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, der schriftlichen Zustimmung des Bistros. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht oder in geringerem Umfang als beauftragt in Anspruch nimmt, letztere jedoch nur dann, wenn das Bistro diese Leistungen nicht stornieren kann und die entsprechende Rechnung ausgleichen muss. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Bistros zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.2 Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bistros auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Bistro in Textform ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nr. 4.1 Satz 3 vorliegt.
4.3 Tritt der Kunde zurück, so verrechnet das Bistro dem Kunden folgende anteilige
Entschädigungssätze für entgangenen Getränke-/Speisenumsatz:
– bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % der reservierten Leistungen
– bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 60 % der reservierten Leistungen
– bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 70 % der reservierten Leistungen
– 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der reservierten Leistungen
– 13 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der reservierten Leistungen.
Berechnungsgrundlage ist die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, dem Bistro nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Dem Bistro bleibt es vorbehalten, anstelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
4.4 Im Falle der Buchung eines Kindergeburtstages ist abweichend von den vorgenannten Regelungen ein kostenfreier Rücktritt bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung möglich, wenn der Kunde nachweist, dass das Geburtstagskind dergestalt erkrankt ist, dass eine Feier nicht möglich ist und diese Erkrankung voraussichtlich bis zum gebuchten Termin fortbesteht.
Bei einem Rücktritt weniger als 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung gelten die Rücktrittsregelungen der 4.1 – 4.3.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass schlechtes Wetter kein Rücktrittsgrund ist. Der Kindergeburtstag wird unabhängig von den Wetterverhältnissen durchgeführt, es sei denn, es liegt eine amtliche Unwetterwarnung o. ä. vor oder der Park muss aufgrund der Wetterverhältnisse geschlossen werden.
4.5 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Fälle, in denen der Kunde die Leistungen des Bistro nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, ohne dies im Vorfeld mitzuteilen.
5. Rücktrittsrecht des Bistros
5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Bistro in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziff. 3.4 verlangte Vorauszahlung und/oder eine ggf. verlangte Sicherheitsleistung auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Bistro ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Bistro berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Bistro nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden, bei deren näherer Kenntnis das Bistro den Vertrag nicht abgeschlossen hätte;
- das Bistro begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bistros in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bistros zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- Ein Verstoß gegen oben genannte Ziff. 2.6 vorliegt;
- eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten vorliegt, insbesondere die schwerwiegende Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen sowie die deutliche Überschreitung der festgelegten Gästeanzahl.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Bistros entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
In den Fällen des Rücktrittes aufgrund der Z. 5. b. – f. bleibt dem Bistro die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
6. Höhere Gewalt (von keiner der Parteien verschuldete Nichterfüllung des Vertrags)
6.1 Sollte die Nutzung des Bistros aus einem von keiner der beiden Parteien verschuldeten Ereignis (z.B. Epidemien, Pandemie, Krieg, Terrorismus, behördliche Verfügung) unmöglich werden, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
6.2 In diesen Fällen kann das Bistro dem Kunden seinen bis zum Eintritt der höheren Gewalt geleisteten Aufwand (Arbeits- und Servicezeit) sowie nicht mehr stornierbare Kosten Dritter (Agenturleistungen, Zulieferungen, getätigte Bestellungen etc.) gemäß Ziff. 4.3 und nach Projektfortschritt in Rechnung stellen. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht für diesen Fall nicht.
7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn durch den Kunden möglich und muss dem Bistro schriftlich angezeigt werden.
7.2 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7.3 Das Bistro behält sich eine Preisanpassung bei Änderung der Personenanzahl vor.
7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Bistro diesen Abweichungen zu, so kann das Bistro die zusätzliche Leistungsbereitschaft mit einer Nutzungsentschädigung von 5 % des vereinbarten Preises für die Raummiete (Tagessatz) je angefangene Stunde der Zeitverschiebung, mindestens jedoch Euro 50,00, in Rechnung zu stellen.
Werden durch die Verschiebung der Anfangs- oder Schlusszeiten anderweitige Veranstaltungen beeinträchtigt und sieht sich das Bistro Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, das Bistro von diesen Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Weitergehende Kosten (wie etwa Anwalts- oder Gerichtskosten) sind in diesem Falle ebenfalls vom Kunden auszugleichen.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
8.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bistro. In Abstimmung und mit Genehmigung des Bistros können bestimmte Speisen und Getränke gegen Zahlung einer Gebühr (Korkgeld) eingebracht werden.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Soweit das Bistro für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Bistro im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Bistro von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Bistros bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Bistros gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Bistro diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Bistro pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Bistros berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Bistro eine Anschlussgebühr verlangen.
9.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden an den Kunden nicht vermietete Bereiche des Bistro ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
9.5 Störungen an den vom Bistro zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Bistro diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10. Haftung / Verjährung
10.1 Die Haftung des Bistros ist auf die vertragswesentlichen Pflichten beschränkt, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
10.2 Die Haftung des Bistros ist gänzlich ausgeschlossen, soweit sie sich auf Mängel der Mietsache (Räumlichkeiten) bezieht, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben. Das Bistro übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Eignung der angemieteten Räume und Anlagen für den Zweck der Veranstaltung.
10.3 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände, Kleidungsstücke und Taschen etc. befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Bistros. Das Bistro übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bistros.
10.4 Für alle sonstigen Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich die Haftung auf Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, es sei denn, diese Schäden beruhen auf der Verletzung einer vertragstypischen Pflicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer unter Umständen übernommenen Garantie sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Organe, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Bistros, ebenfalls im Hinblick auf deren persönliche Haftung.
10.6 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bistros auftreten, wird das Bistro bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Bistro rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Eine Minderung wegen Sachmängeln kommt nur in Betracht, wenn dem Bistro gemäß obiger Regelung die Minderungsabsicht während der Veranstaltungsdauer angezeigt worden ist.
10.7 Alle Ansprüche gegen das Bistro verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bistros, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beruhen, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen greifen die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Ende des Veranstaltungsverhältnisses / Rückgabe der Räumlichkeiten
11.1 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial darf nicht ohne Zustimmung des Bistros an den Wänden befestigt werden und hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Bistro ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Bistro berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Bistro abzustimmen.
11.2 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Bistro die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Bistro für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen bzw. die Gegenstände nach Fristsetzung zur Abholung auf Kosten des Kunden entsorgen.
11.3 Sämtliche genutzten Räume sind zum Ende des Vertragsverhältnisses in den bei Übergabe bestehenden Zustand zurückzuversetzen und besenrein zu hinterlassen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
12. Haftung des Kunden für Schäden
12.1 Sofern gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen haftet der Kunde für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
12.2 Das Bistro kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
13. Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Die ihm zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände sind schonend und dem Verwendungszweck gemäß zu behandeln. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die den Räumlichkeiten vertraglich zugestimmte Höchstpersonenzahl nicht überschritten wird.
13.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten geltenden Vorschriften (Sonderbauverordnung NRW, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Lautstärkegrenzen, etc.) in jedem Fall zu beachten. Dies umfasst ebenfalls die Beachtung der geltenden Bestimmungen des Umweltschutzes (Versorgung mit und Entsorgung von Energie, Wasser, Luft etc., Sonder-/ Müllbeseitigung etc.).
Einbauten, Umbauten oder Veränderungen der vorhandenen Einrichtung durch den Kunden sind nicht gestattet.
13.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle in den angemieteten Räumlichkeiten vorhandenen Hinweisschilder, Aushänge, Anordnungen etc. des Bistros sowie insbesondere die Fluchtwegebeschilderungen bzw. Piktogramme freigehalten werden.
Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten, dürfen insbesondere nicht vollgestellt werden.
13.4 In den Räumen besteht Rauch- und Feuerverbot.
13.5 Tiere dürfen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, zu Veranstaltungen nicht mitgebracht werden. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde.
14. Hausrecht und Werbung
14.1 Das Hausrecht für die genutzten Räume steht auch während der Nutzungszeit ausschließlich dem Bistro zu. Das Bistro ist berechtigt, die Veranstaltung durch Beauftragte zu überwachen, die befugt sind, das Hausrecht im Namen des Bistro auszuüben.
Das Bistro hat das Recht, ggf. die Pflicht, im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung auf die Nutzungszeit begrenzte Hausverbote auszusprechen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Bistro bzw. die Bankverbindung: IntegraL gGmbH / Sparkasse Leverkusen / IBAN: DE03 3755 1440 0100 0431 81
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Bistros. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Bistros.
15.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bedingung soll möglichst eine solche Regelung treten, mit der der von den Parteien verfolgte Zweck am ehesten erreicht werden kann. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.6 Das Bistro ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.